Ab wann gelten die GoBD?

 

Ab 01.01.2017 gelte die GoBD vollumfänglich und uneingeschränkt

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) gelten bereits seit
November 2010.

Die GoBD lösen die bisher gültigen GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger
DV-gestützter Buchführungssysteme) sowie die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur
Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) ab. Die Verordnung wurde im November 2014 vom Bundesfinanzministerium
veröffentlicht und ist bereits seit dem 01. Januar 2015 gültig.

Am 31.12.2016 endet nun die Übergangsfrist endgültig.
In Sachen E-Mail-Archivierung wird es keine Hintertüren mehr geben.
Stattdessen ist die Archivierung elektronischer Post ein rechtlich vorgegebenes Muss ohne Ausreden.