Tipp 4: Archivieren Sie immer elektronisch

 

Elektronische Archivierung

Zusätzlich zu den Belegen aus eigenen DV-Systemen, müssen auch elektronisch empfangene
Handels- und Geschäftsbriefe innerhalb eines digitalen Archivs im Ursprungsformat aufbewahrt werden.
Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist müssen die Dokumente jederzeit verfügbar
sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.